AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten grundsätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden im einzelnen Geschäftsfall von der Firma Pinzgau Bräu schriftlich anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Anerkennung.

 

2. Angebote, Zusagen

Schriftliche Angebote der Firma Pinzgau Bräu sind prinzipiell freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet.

 

3. Gebinde, Pfand

Mehrweggebinde wird nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes dem Kunden zur Verfügung gestellt, es bleibt Eigentum der Firma Pinzgau Bräu und ist schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand zu retournieren. Bei Rückgabe von einwandfreiem Gebinde werden die Pfandsätze (siehe Preisliste) vergütet. Gebinde darf ausschließlich zum Zweck des Transports und der Lagerung der von der Firma Pinzgau Bräu gekauften Ware verwendet werden. Leerflaschen sind sortiert in die dazugehörigen Lieferkisten vor Retourgabe zu schlichten. Der von der Firma Pinzgau Bräu bekannt gegebene Mehrweggebindestand gilt ausdrücklich als anerkannt, sollte nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen werden.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die geliefert Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechungsbetrag, zzgl. allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Pinzgau Bräu berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen und vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Eigentum der Firma Pinzgau Bräu ist Dritten gegenüber hinzuweisen. Der Käufer ist verpflichtet, die Firma Pinzgau Bräu bei etwaigen Zugriffen Dritter zu verständigen.

 

5. Bestellungen

Bestellungen werden telefonisch sowie in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB.

 

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, mit unseren Lastkraftwagen frei Haus. Eventuelle sonstige Frachtkosten sind besonders zu vereinbaren. Mehrkosten durch Eilfracht sind auf jeden Fall vom Käufer zu tragen. Bei nicht rechtzeitiger oder bei Nichtlieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Bei unvorhergesehenen Ereignissen sind wir berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

7. Preise und Rabatte

Preisangaben für Gastro- und Handelskunden sind detailliert angeführt in Warenpreis, Biersteuer und der gesetzlichen MwSt. und allfälligem Gebindepfand. In den Shoppreisen ist die Biersteuer bereits inkludiert. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe/Rabatte in der Zukunft.

 

8. Lieferungen und Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Zahlung auf Rechnung hat innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und nachgefordert. Die Firma Pinzgau Bräu behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Bei Lieferung gegen Barzahlung ist die Rechnung gleichzeitig der Lieferschein. Die Firma Pinzgau Bräu ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Aufrechnung von Forderungen der Firma Pinzgau Bräu mit behaupteten Gegenforderungen des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Firma Pinzgau Bräu schriftlich anerkannt. Die Firma Pinzgau Bräu ist berechtigt, Zahlungen durch den Kunden zuerst offenen Mahnspesen, dann offenen Zinsen und sodann den offenen Kapitalbeträgen, beginnend mit der jeweils ältesten Schuld, anzurechnen. Die Firma Pinzgau Bräu wird vereinbarte Liefertermine soweit wie möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden. Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien die Firma Pinzgau Bräu für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Teillieferungen sind möglich und berechtigen die Firma Pinzgau Bräu nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.

 

9. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen

Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchen Titeln sie auch resultieren und die diesem die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche entstehenden, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, zu ersetzten. Bei Zahlungsverzug werden von der Firma Pinzgau Bräu die banküblichen Verzugszinsen zum Tagessatz verrechnet. Für Mahnungen werden von der Firma Pinzgau Bräu Mahnspesen verrechnet. Für nicht eingelöste Bankeinzüge wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 10,00 von der Firma Pinzgau Bräu eingehoben.

 

10. Teilzahlungen und Ratenzahlungen

Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

 

11. Gewährleistung und Haftung

Sämtliche von der Firma Pinzgau Bräu vertriebenen Produkte entsprechen in ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel-, Kennzeichnungs-, Konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht und hat der Kunde die Firma Pinzgau Bräu diesbezüglich vollkommen Schad- und klaglos zu halten. Der Kunde erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Kunden bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Die Firma Pinzgau Bräu behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

 Die Firma Pinzgau Bräu übernimmt bei Veranstaltungen, welche von der Firma Pinzgau Bräu mit Ware auf Kommission und/oder Inventar beliefert werden, keine Haftung für jegliches Inventar. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Inventar, welche in dem Zeitraum verursacht wurden, als das Inventar sich in der Sphäre des Veranstalters befunden hat. Bei Veranstaltungen werden seitens der Firma Pinzgau Bräu nur komplett volle oder leere Einheiten (z.B. Kisten, Fässer) zurück genommen. Angefangene Einheiten, wenn Sie vom Veranstalter retourniert werden, werden dem Veranstalter zur Gänze verrechnet. Bei Gratisware, welche von der Firma Pinzgau Bräu dem Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, sind die Produktsteuer und die Mehrwertsteuer nicht inkludiert.

 

12. Daten, Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtstand

Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Übermittlung seiner während des Geschäftsverhältnisses anfallenden Daten an die Firma Pinzgau Bräu zu. Diese Zustimmungserklärung kann vom Kunden jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Firma Pinzgau Bräu widerrufen werden. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Pinzgau Bräu. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht, ausschließlicher Gerichtstand ist das Bezirksgericht Zell am See.

 

Stand September 2015




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